Eventuri Carbon Ansaugsystem passend für: Audi TT 8S
Eventuri Carbon-Ansaugsystem – passend für: Audi TT (8S) – mit Teilegutachten
Das Eventuri Carbon-Ansaugsystem für den Audi TT (8S) wurde gezielt für den 2.0-Liter-TFSI-Motor (EA888 Gen 3) entwickelt und bietet eine perfekte Kombination aus Performance, Sound und Design.
Durch die optimierte Luftführung, das patentierte Eventuri-Filtergehäuse und die präzise gefertigte Carbon-Airbox verbessert dieses System den Luftdurchsatz, sorgt für schnellere Gasannahme und einen deutlich sportlicheren Ansaugsound.
Gefertigt aus 100 % Prepreg-Carbon, verbindet es exklusive Motorsport-Technik mit Straßenzulassung dank Teilegutachten nach §19.3 StVZO.
Passend für folgende Modelle
- Audi TT (8S) – ab 2015
- Audi TTS (8S) – ab 2015
- Motor: 2.0 L TFSI (EA888 Gen 3)
- Leistung: 230–310 PS
- Getriebe: DSG / Schaltgetriebe
- Plattform: MQB
Highlights
- Hochleistungs-Ansaugsystem mit vergrößerter Carbon-Airbox
- Strömungsoptimiertes Design für maximalen Luftdurchsatz und geringeren Druckverlust
- Verbesserte Gasannahme und stabilerer Ladedruckaufbau
- Tiefer, sportlicher Ansaugsound mit charakteristischem Turbo-Pfeifen
- Handgefertigt aus 100 % Prepreg-Carbon – leicht, formstabil und hitzebeständig
- Plug-and-Play Installation, keine Modifikationen erforderlich
- Mit Teilegutachten nach §19.3 StVZO – TÜV-konform eintragbar
- Perfekte Ergänzung zu Leistungssteigerungen oder Software-Optimierungen
Leistungssteigerung
- Leistungszuwachs: +10–15 PS
- Drehmomentzuwachs: +15–20 Nm
- Verbesserte Lufttemperatur und gleichmäßiger Druckaufbau
Lieferumfang
- Carbon-Airbox mit integriertem Ansaugkanal
- Hochleistungsluftfilter (trockene Ausführung)
- CNC-gefräste Adapterringe
- Silikonverbindungen & Edelstahl-Schellen
- Montagematerial & Anleitung
- Teilegutachten nach §19.3 StVZO
Technische Daten
- Motor: 2.0 L TFSI (EA888 Gen 3)
- Plattform: Audi TT / TTS (8S)
- Teilenummer: EVE-TT-8S-CF-INT
- Material: 100 % Prepreg-Carbon
- Oberfläche: Hochglanz oder Matt
- Gewicht: ca. 2,8 kg
Rechtlicher Hinweis
Mit Teilegutachten nach §19.3 StVZO.
Eintragung bei TÜV, Dekra oder vergleichbarer Prüfstelle erforderlich.
Nach erfolgreicher Eintragung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig.